Damit Sie sich auf die wirklich wichtigen Dinge im Leben konzentrieren können!
In einem Haus oder einer Wohnung besteht immer der Gefahr eines Wasserschadens. Ob eine ausgelaufene Spülmaschine oder ein geplatztes Heizungsrohr - Ursachen für Wasserschäden gibt es genügend.
In nachstehendem Bericht erfahren Sie wie Sie bei Eintritt eines Wasserschadens richtig handeln und wer für den entstandenen Schaden aufkommt.
Diese Begriffe sollten Sie kennen:
Bestimmungswidriger Wasseraustritt
Wasseraustritt an einer nicht dafür vorgesehenen Stelle. Schaden passiert unbeabsichtigt. Ursachen: technischer Defekt, menschliches Fehlverhalten
Wiederbeschaffungswert
Der Versicherte erhält im Schadenfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu heutigen Preisen neu erwerben kann. Das muss nicht ursprüngliche Kaufpreis sein.
Zeitwert
Gibt den Preis an, den die betroffenen Gegenstände zum Zeitpunkt des Schadens besitzen.
Wasserschaden - Wer zahlt?
Bei Schadenfällen kommt es immer auf die genauen Umstände an, ob eine Versicherung den Wasserschaden erstattet. Welche Versicherung den Schaden ersetzt, ist davon abhänig, wie und wo der Schaden entstand.
Hausratversicherung
Wasserschaden am beweglichen Mobilar und Hausrat
Wohngebäudeversicherung
Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude
Privathaftpflichtversicherung
Wasserschaden den man bei Nachbarn verursacht
Welche Schäden zahlt die jeweilige Versicherung?
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung springt ein, wenn Schäden am Mobilar sowie anderen beweglichen Dingen in Ihrer Wohnung/Haus entstehen. Die Hausratversicherung übernimmt Wasserschäden, die ausgelöst werden durch:
- Rohrbrüche
- Leckschäden
- Unfälle mit Waschmaschine, Geschirspülmaschinen
Wohngebäudeversicherung
Wird die Immobilie selbst vom Wasserschaden betroffen, tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft. Darunter fallen alle Beschädigungen, die entstehen, weil Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Elementarschadenversicherung
Schäden durch Eintritt von Naturkatastrophen werden immer häufiger. Mit einer Elementarschadenversicherung können folgende Schäden abgedeckt werden:
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Rückstau
- Schneedruck und Lawinen
Schaden - Welche Versicherung zahlt?
Eigenes Leitungswasser Hausrat, Wohngebäudeversicherung
Fremdes Leitungswasser Privathaftpflicht des Verursachers
Abwasser Hausrat, Wohngebäudeversicherung
Rückstau Elementarschadenversicherung
Hochwasser Elementarschadenversicherung
Nach dem derzeit gültigen deutschen Eichgesetz müssen Wohnungswasserzähler (kalt u. warm) ausgetauscht werden, obwohl diese i. d. R. noch zuverlässig messen. Kaltwasserzähler sind nach nach 6 Jahren und Warmwasserzähler nach 5 Jahren auszutauschen. Sehr oft werden in der Praxis jedoch beide Zähler gleichzeitig erneuert. Wären die Eichfristen deutlich länger, könnten private und öffentliche Haushalte jährlich mehr als 500 Mio € sparen, so eine Studie des Hamburger Instituts. Stichproben haben ergeben, dass auch nach mehreren Jahren die eichrechtlich zugelassene Fehlergrenzen zu ca. 95 % eingehalten werden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Kosten regelmäßiger Erneuerung der Zähler in keinem Verhältnis zu evtl. Fehlmessungen stehen und die Eigentümer somit zu vermeidbaren Kosten genötigt werden.
Vor vielen Jahren abgeschafft, wird es jetzt wieder aktuell: Ab dem 01.11.2015 müssen sich die Mieter wieder bei Einzug in eine Wohnung dies von ihrem Vermieter oder Hausverwalter schriftlich bestätigen lassen, damit eine entsprechende Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen kann.
Wer eine Wohnung bezieht, muß sich inenrhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ab dem 01.11.2015 ist eine entsprechende Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen (§ 19 Bundesmeldegesetz). Eine Bescheinigung bei einem evtl. Auszug ist nur erforderlich, wenn die Person ins Ausland verzieht. Innerhalb Deutschland ist dies nicht erforderlich.
Sollten Sie die Bescheinigung verzögern oder verweigern, dann wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Seit dem 11.07.2012 besteht in Rheinland-Pfalz die Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern. Es ist mindestens ein Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zu montieren.
Die Rauchmelderpflicht betrifft auschließlich Wohnungen. Dazu gehören enbenso Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Wochenendhäuser usw..
Primäre Aufgabe des Rauchwarnmelders ist es, Personen in einem Raum schnellstmöglich nach ausbruch eines Feuers zu warnen, um die kurze zu verbleibende Zeit sich selbst in Sicherheit zu bringen.
Hierfür muß der Rauchwarnmelder optimal funktionieren um schon geringe Mengen Rauch zuverlässig feststellen zu können. Voraussetzung hierfür ist eine optimale Platzierung im Raum sowie eine regelmäßige Kontrolle und Wartung des Rauchwarnmelders durch eine geschulte Person. Die technischen Eigenschaften sind zu beachten.
Der Verwaltungsbeirat
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat gemäß $ 29 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) die Möglichkeit mit der Wahl / Bestellung eines Verwaltungsbeirates ein weiteres Organ neben dem Verwalter und der Eigentümerversammlung ins Leben zu rufen. Der Verwaltungsbeirat soll der Verwaltung des gemeinschaftliches Eigentums helfen. Seine vorrangigste Aufgabe ist die Kontrollfunktion und als Bindeglied zwischen Verwalter und Wohnungseigentümer zu fungieren. Die Wahl des Verwaltungsbeirates erfolgt in einer Eigentümerversammlung mit Stimmenmehrheit. Dieser besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei Wohnungseigentümer als Beisitzer. Darüber hinaus ist die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung zu prüfen, ob hier keine anderslautende Regelung besteht. Dies kann hinsichtlich der Mitgliederzahl und auch deren Aufgaben durchaus möglich sein.
Eine Reduzierung der Beiratsmitglieder hat der Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich widersprochen. Bei zwei Mitglieder würde kein Beirat bestehen; hier kann man eher von Ansprechpartner sprechen.
Bestellung / Wahl eines Verwaltungsbeirates
Die Wahl und Bestellung eines Verwaltungsbeirates ist durch Stimmenmehrheit auf einer Eigentümerversammlung beschließbar. Gesetzlich vorgeschriebene ist die Wahl nicht. Jedoch kann kein einzelner Wohnungseigentümer die Wahl eines Verwaltungsbeirates fordern oder gerichtlich einklagen.
Wählbar sind grundsätzlich nur Personen, die Wohnungseigentümer der Gemeinschaft sind.
Abberufung des Verwaltungsbeirates
Sofern keine Regelung per Beschluß oder Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung besteht, erfolgt die Bestellung des Verwaltungsbeirates auf unbestimmte Zeit. In der Eigentümerversammlung können mit Stimmenmehrheit die Mitglieder des Verwaltungsbeirates jederzeit abberufen werden.
Aufgaben des Verwaltungsbeirates
Der Verwaltungsbeirat prüft vor jeder Eigentümerversammlung die vom Verwalter erstellte Wohngeldabrechnung und Wirtschaftsplan. Ebenso spricht er mit der Verwaltung die Tagesordnung für die Eigentümerversammlung ab. Er ist berechtigt im Vorfeld sämtliche Verwaltungsunterlagen, wie Kontoauszüge, Belege usw. einzusehen und den Verwalter um entsprechende Auskünfte zu bitten. Über die Prüfung des Jahresabschlusses hat der Verwaltungsbeirat in der Eigentümerversammlung eine Stellungnahme abzugeben.
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