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Vor vielen Jahren abgeschafft, wird es jetzt wieder aktuell: Ab dem 01.11.2015 müssen sich die Mieter wieder bei Einzug in eine Wohnung dies von ihrem Vermieter oder Hausverwalter schriftlich bestätigen lassen, damit eine entsprechende Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen kann.
Wer eine Wohnung bezieht, muß sich inenrhalb zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Ab dem 01.11.2015 ist eine entsprechende Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen (§ 19 Bundesmeldegesetz). Eine Bescheinigung bei einem evtl. Auszug ist nur erforderlich, wenn die Person ins Ausland verzieht. Innerhalb Deutschland ist dies nicht erforderlich.
Sollten Sie die Bescheinigung verzögern oder verweigern, dann wird das als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Habsburgring 19
56727 Mayen
Tel.
Fax |
(0 26 51) 49 69 83
(0 26 51) 49 69 87 |
immo.wirth@gmx.de |
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