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Nach dem derzeit gültigen deutschen Eichgesetz müssen Wohnungswasserzähler (kalt u. warm) ausgetauscht werden, obwohl diese i. d. R. noch zuverlässig messen. Kaltwasserzähler sind nach nach 6 Jahren und Warmwasserzähler nach 5 Jahren auszutauschen. Sehr oft werden in der Praxis jedoch beide Zähler gleichzeitig erneuert. Wären die Eichfristen deutlich länger, könnten private und öffentliche Haushalte jährlich mehr als 500 Mio € sparen, so eine Studie des Hamburger Instituts. Stichproben haben ergeben, dass auch nach mehreren Jahren die eichrechtlich zugelassene Fehlergrenzen zu ca. 95 % eingehalten werden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Kosten regelmäßiger Erneuerung der Zähler in keinem Verhältnis zu evtl. Fehlmessungen stehen und die Eigentümer somit zu vermeidbaren Kosten genötigt werden.
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